FAQ

Website Deutscher Qualifikationsrahmen, DQR, das gemeinsame Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz

Häufig gestellte Fragen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen auf nationaler und europäischer Ebene verbessern und die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern erhöhen. Die FAQ geben Antwort auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wir hoffen, hiermit den DQR und seinen Nutzen für alle Interessierten verständlich erläutert zu haben. Weitere Anregungen werden gern entgegen genommen.



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Was ist der DQR?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Übersetzungsinstrument, mit dessen Hilfe alle in Deutschland erwerbbaren und angebotenen Qualifikationen den acht Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Europa verbessert und die Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern erhöht. Der DQR soll alle schulischen, akademischen, beruflichen und anderweitig erworbenen Qualifikationen abbilden und so einen Rahmen für das lebenslange Lernen bieten. Dabei wird den Besonderheiten des deutschen Bildungssystems Rechnung getragen. Bei der Entwicklung des DQR sollen u.a. der Europäische Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich (Bologna-Prozess) und der Deutsche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse Berücksichtigung finden.
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Warum wird der DQR erarbeitet?

Im Oktober 2006 verständigten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz (KMK) darauf, gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) zu entwickeln. Dieser nimmt Bezug auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats einen Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zu entwickeln; der EQR trat am 23. April 2008 in Kraft.
Der EQR stellt das Bezugssystem zum DQR dar. Mit seiner Hilfe sollen Transparenz und Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa geschaffen werden. In diesem Sinne ist der EQR ein Instrument zur Gestaltung des europäischen Bildungsraums.
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Welche Ziele werden mit dem DQR verfolgt?

Mit seinen acht Niveaustufen, die durch lernergebnisorientierte Deskriptoren definiert werden, soll der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) als Übersetzungsinstrument zwischen den Bildungs- und Qualifikationssystemen der Mitgliedstaaten dienen. Er soll die Qualifikationen z.B. für die Lernenden und potenziellen Arbeitgeber sichtbar und verständlich machen.
So soll besser erkennbar werden, über welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen ein Bewerber verfügt.

Ziel des DQR ist es,
  • das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und Verlässlichkeit, Durchlässigkeit sowie Qualitätssicherung zu unterstützen und die Vergleichbarkeit und Unterscheidung von Qualifikationen zu erleichtern,
  • ein Übersetzungsinstrument für den Bildungs- und Beschäftigungsbereich zu schaffen, um Qualifikationen besser einordnen zu können und die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa zu erleichtern,
  • die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten innerhalb Deutschlands und zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern zu fördern,
  • die Orientierung an Kompetenzen und Lernergebnissen (Outcome-Orientierung) zu fördern und
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von Ergebnissen informellen Lernens zu verbessern, um lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken.
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Welche Qualifikationen werden vom DQR erfasst?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll alle in Deutschland erwerbbaren Qualifikationen erfassen. Zunächst werden alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems (Allgemeinbildung, Berufliche Bildung, Hochschulbildung, Weiterbildung) den acht Niveaustufen des DQR zugeordnet. Die Grundlage für die Zuordnung bilden das Wissen und die Kompetenzen und Fähigkeiten, die in einer Qualifikation erworben werden (Orientierung an  Lernergebnissen). Auch Lernergebnisse des nicht-formalen und informellen Lernens sollen im DQR berücksichtigt werden.
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Was ist der EQR? Welche Vorteile bietet er?

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist eine europäische Initiative zur besseren Vergleichbarkeit der nationalen Bildungsabschlüsse in Europa.
Der EQR ist ein Bezugsrahmen, mit dem die Qualifikationssysteme und -rahmen verschiedener Länder miteinander vergleichbar gemacht werden. Er dient als Übersetzungsinstrument, um Qualifikationen für Arbeitgeber, Einzelpersonen und Institutionen übersichtlicher und verständlicher zu machen, so dass Arbeitnehmer und Auszubildende ihre Qualifikationen in anderen Ländern nutzen und anerkennen lassen können.
Seine Hauptziele sind die Förderung der Mobilität und des lebenslangen Lernens.
Da sich die nationalen Bildungs- und Qualifikationssysteme teilweise stark voneinander unterscheiden und nach wie vor für Anrechnung und Anerkennung nationale Regelungen gelten, ist neben dem EQR auch die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen erforderlich.
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Welcher zeitliche Ablauf ist für die DQR-Entwicklung vorgesehen? Wo stehen wir im Moment?

Die Erarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) orientiert sich am Zeitrahmen der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für lebenslanges Lernen vom Februar 2008. In dieser Empfehlung werden die Mitgliedstaaten gebeten:
  • ihre nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an den EQR zu koppeln,
  • bis 2012 alle neuen Qualifikationsbescheinigungen, Diplome und EUROPASS-Dokumente, die von den dafür zuständigen Stellen ausgestellt werden, mit einem klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des EQR zu versehen.
Im Februar 2009 legten die Bund-Länder-Koordinierungsgruppe DQR und der Arbeitskreis DQR einen gemeinsam entwickelten ersten Entwurf eines DQR bestehend aus einem Einführungstext, einer Matrix sowie einem Glossar der Öffentlichkeit vor.
In einer zweiten Erarbeitungsphase vom Mai 2009 bis Juni 2010 wurden Experten gebeten, ausgewählte Qualifikationen in den Berufsbereichen Handel, Gesundheit, Metall/Elektro und Informationstechnologie den acht Niveaustufen des DQR-Entwurfs exemplarisch zuzuordnen.

Aufgabe der Expertengruppen war es, die Matrix des DQR-Entwurfs in Bezug auf Handhabbarkeit und Struktur zu überprüfen und Empfehlungen abzugeben, ob und an welchen Stellen des DQR-Entwurfs ggf. Anpassungen vorzunehmen sind (z. B. zur verbesserten Trennschärfe oder Verständlichkeit der Deskriptoren).

Nach Vorlage der Expertenvoten diskutierten die Mitglieder der B-L-KG DQR und des AK DQR, wie die Ergebnisse zu bewerten und ob Änderungen an der Matrix vorzunehmen sind. In der Sitzung am 10.11.2010 einigten sie sich auf einen DQR-Entwurf, der dem BMBF und der KMK als Arbeitsergebnis vorgelegt wurde.

In der Zwischenzeit finden verschiedene Expertenworkshops statt, in denen mit Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Nachbarstaaten Erfahrungen bei der Entwicklung der Nationalen Qualifikationsrahmen ausgetauscht und Fragen der Referenzierung behandelt werden. Zudem veranstalteten BMBF und KMK am 19.10.2010 in Berlin die zweite Fachtagung zum DQR mit 220 Teilnehmern, in der die interessierte Fachöffentlichkeit über die bisherige Erarbeitung informiert und insbesondere europäische Aspekte erörtert wurden.

Der AK DQR steht nun vor der Aufgabe, bis Ende 2011 einen Vorschlag für die Zuordnung formaler Qualifikationen zu erarbeiten. Auf der Grundlage der in den Arbeitsgruppen erzielten Ergebnisse soll unter Einbeziehung der Prozessbeteiligten ein Leitfaden erstellt werden, der eine Zuordnung von Qualifikationen in der Breite des deutschen Bildungssystems ermöglicht. Im weiteren Vorgehen werden die Gremien beraten, nach welchen Kriterien nicht-formales und informelles Lernen an den DQR Anschluss finden kann. Unter Beteiligung insbesondere der Hauptakteure der Fort- und Weiterbildung sowie der Sozialpartner sollen mögliche Verfahrenswege und Strategien zur Einbeziehung nicht-formalen und informellen Lernens erarbeitet und auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Im Vorfeld wurden bereits zwei Gutachten zu dieser Thematik erstellt.

Zur Klärung der sich ergebenden Fragen zur rechtlichen Konstruktion des DQR einschließlich der nationalen Koordinierungsstelle wurde ein Gutachten von Prof. Dr. Herdegen erstellt, auf dessen Basis nun zwischen Bund und Ländern beraten und eine Entscheidung bis Ende 2011 erwartet wird.

Abschließend wird der deutsche Referenzierungsbericht erarbeitet werden. Eine Übermittlung des Berichts an die EU wird im ersten Quartal 2012 in Aussicht genommen.
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Wer erarbeitet den DQR?

In dem im Juni 2007 unter dem Vorsitz von Bund (BMBF) und Ländern (KMK) gegründeten Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) sind eine Vielzahl von Akteuren aus der allgemeinen, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung an der Erarbeitung eines DQR-Entwurfs beteiligt. Dies sind Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Hochschulen (Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz, Akkreditierungsrat, Studentenvereinigungen), Bildungsanbietern außerhalb des staatlichen Bildungssystems und der Bundesagentur für Arbeit sowie Bildungs-/ Berufsbildungsforscher.
In vier Arbeitsgruppen waren weitere Expertinnen und Experten aus allen Bildungsbereichen vertreten, die im Rahmen der zweiten Erarbeitungsphase Qualifikationen exemplarisch zugeordnet haben.
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Können berufliche Qualifikationen auch den Niveaustufen 6 bis 8 zugeordnet werden?

Die Zuordnung der Qualifikationen erfolgt mit der Maßgabe, dass jedes Qualifikationsniveau entsprechend der durch die Qualifikation real erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten (Orientierung an Lernergebnissen) grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein kann. Berufliche Qualifikationen können grundsätzlich allen Niveaustufen zugeordnet werden. Den drei obersten Niveaustufen (6 – 8) können neben den Hochschulbildungsniveaus, wie sie im europäischen Hochschulbildungsraum erworben werden, daher auch hoch spezialisierte berufliche Qualifikationen zugeordnet werden.
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Kann mein Abschluss als "........" schon in den DQR eingeordnet werden?

Nach Beschluss des DQR durch die Kultusministerkonferenz vom 10.03.2011 steht der Arbeitskreis DQR nun vor der Aufgabe, bis Ende 2011 einen Vorschlag für die Zuordnung formaler Qualifikationen zu erarbeiten. Auf der Grundlage der in den Arbeitsgruppen erzielten Ergebnisse soll unter Einbeziehung der Prozessbeteiligten ein Leitfaden erstellt werden, der eine Zuordnung von Qualifikationen in der Breite des deutschen Bildungssystems ermöglicht.
Im weiteren Vorgehen werden die Gremien beraten, nach welchen Kriterien nicht-formales und informelles Lernen an den DQR Anschluss finden kann. Unter Beteiligung insbesondere der Hauptakteure der Fort- und Weiterbildung sowie der Sozialpartner sollen mögliche Verfahrenswege und Strategien zur Einbeziehung nicht-formalen und informellen Lernens erarbeitet und auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden.
Erst nach Abschluss dieses Erarbeitungsprozesses wird sich zeigen, auf welcher Niveaustufe ein bestimmter Abschluss zugeordnet wird.
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Welchen Nutzen ziehen Lernende aus dem DQR?

Für die Lernenden innerhalb Europas bieten die Einführung des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) und der Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) bzw. des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) folgende Vorteile:
  • Über den EQR als Übersetzungsinstrument für die jeweiligen nationalen Qualifikationssysteme werden die Abschlüsse eines Landes verständlicher und die dort erworbenen Qualifikationen transparenter gemacht.
  • Die damit geschaffene bessere Vergleichbarkeit erleichtert es den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Staaten, zum Lernen und Arbeiten in ein anderes Land zu gehen und dort entsprechend ihrer Qualifikationen zu arbeiten, sich weiter- oder auszubilden.
  • Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen innerhalb Deutschlands erhöht werden. Die Fokussierung auf Lernergebnisse und die Einbeziehung informell erworbener Fähigkeiten ermöglicht es, Bildungskarrieren flexibler zu gestalten und verbessert die Anerkennung informell und nicht-formal erworbener Qualifikationen.
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Wird der Deutsche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse berücksichtigt?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse wird bei der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) berücksichtigt. Bei den Niveaustufen 5 bis 8 wurden jeweils parallele Beschreibungen gewählt, die eine Zuordnung von akademischen und beruflichen Qualifikationen ermöglichen. Die Kompatibilität mit dem 2005 verabschiedeten Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) ist bei den DQR-Niveaustufen 6 bis 8 (den Ebenen: Bachelor, Master, Doktorat) gewahrt. Der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse wird zudem als Anlage 4 zum DQR in Bezug gesetzt.
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Werden Kreditpunktesysteme wie ECTS oder ECVET im DQR berücksichtigt?

Derzeit besteht noch kein Bezug der beiden Kreditpunktesysteme ECTS (für Hochschulbildung) und ECVET (für berufliche Bildung) zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), da eine Verbindung nicht Gegenstand der gegenwärtigen Erarbeitungsphase ist.
Darüber hinaus besteht bisher auch noch keine Verbindung zwischen den beiden Punktesystemen.
Das Kreditpunktesystem der beruflichen Bildung befindet sich zurzeit erst am Anfang der Erprobung, während das Kreditpunktesystem der Hochschulbildung mittlerweile praktisch in den Bachelor- und Master-Studiengängen angewendet wird. Das Europäische Parlament und der Rat empfehlen jedoch eine Einführung des ECVET für das Jahr 1212.
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Werden nicht-formales und informelles Lernen im DQR berücksichtigt?

Die Förderung des lebenslangen Lernens ist ein Ausgangspunkt für die Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Grundsätzlich sollen im DQR auch nicht-formale und informell erworbene Kompetenzen bewertet werden. Im Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) hat man sich allerdings darauf verständigt, sich in der zweiten Erarbeitungsphase des DQR zunächst auf die formalen Qualifikationen zu beschränken. Im weiteren Vorgehen werden die Gremien beraten, nach welchen Kriterien nicht-formales und informelles Lernen an den DQR Anschluss finden kann. Unter Beteiligung insbesondere der Hauptakteure der Fort- und Weiterbildung sowie der Sozialpartner sollen mögliche Verfahrenswege und Strategien zur Einbeziehung nicht-formalen und informellen Lernens erarbeitet und auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Im Vorfeld wurden bereits zwei Gutachten zu dieser Thematik erstellt.
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Lässt sich eine Qualitätssicherung der Lernergebnisse gewährleisten?

Die Diskussion über eine zuverlässige Qualitätssicherung der Lernergebnisse bei den dem DQR zugeordneten Qualifikationen wird in Deutschland bereits geführt.
Grundsätzlich wird dabei über ein Verfahren nachgedacht, das eine einheitliche Zuordnung, unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten im Bildungssystem, gewährleistet. Diese Frage ist eng mit der Qualität der Beschreibungen, die den formalen Qualifikationen zugeordnet werden, verbunden.
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Was ist mit Abschlüssen, die vor der Einführung des DQR gemacht worden sind?

Bis 2012 sollen alle neuen Qualifikationsbescheinigungen, Diplome und EUROPASS-Dokumente, die von den dafür zuständigen Stellen ausgestellt werden, mit einem klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des EQR zu versehen.

Auf der Grundlage der in den Arbeitsgruppen erzielten Ergebnisse soll unter Einbeziehung der Prozessbeteiligten ein Leitfaden erstellt werden, der eine Zuordnung von Qualifikationen in der Breite des deutschen Bildungssystems ermöglicht.

Alle vor 2012 erworbenen formalen Abschluss- und Qualifizierungsarten werden aufgrund des erarbeiteten Leitfadens ihre Verortung bestimmen können.
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Wie wirkt sich der EQR auf die Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus?

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist eine europäische Initiative zur besseren Vergleichbarkeit der nationalen Bildungsabschlüsse in Europa. Die Umsetzung des EQR in den Mitgliedstaaten beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Union und ist damit ein Instrument ohne legislativen Charakter.
Im Gegensatz dazu ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ein rechtsverbindliches Instrument.

Nach Erwägungsgrund 11 der Empfehlung zur Einführung des EQR in den Mitgliedstaaten bleibt die Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG unberührt.
Beide Instrumente haben eine unterschiedliche Zielrichtung und stehen daher nebeneinander.
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Warum werden keine individuellen Eigenschaften erfasst?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) stellt einen Bezug der in Deutschland erwerbbaren und angebotenen Qualifikationen zu den acht Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) her. Der DQR dient nicht dazu, individuelle Bildungskarrieren abzubilden, sondern möchte zu mehr Transparenz im Deutschen Bildungssystem beitragen und damit auch Qualifikationen in Europa leichter vergleichbar machen.
Zunächst werden dem DQR alle in formalen Bildungsgängen erworbenen Qualifikationen zugeordnet. In einem weiteren Schritt werden auch die in nicht-formalen und informellen Lernprozessen erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen erfasst.

Für die Darstellung von individuellen Bildungs- und Berufsbiographien eignen sich andere Instrumente wie z. B. „ProfilPASS“ und „Europass“.
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Werden durch den DQR Zugangsberechtigungen geschaffen?

Das bestehende System der nationalen Zugangsberechtigungen bleibt vom Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) unberührt. D.h. durch den DQR werden keine nationalen Zugangsberechtigungen geschaffen und er stellt auch keine Karriereleiter dar.
Alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten bleiben erhalten. Die Zuerkennung von Qualifikationen bleibt somit weiterhin die Aufgabe der entsprechenden nationalen Einrichtungen.
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Wie kann der DQR meine individuelle Bildungsbiographie spiegeln?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) dient nicht dazu, individuelle Bildungskarrieren abzubilden.

Der DQR bildet das Bildungssystem anhand der erwerbbaren Qualifikationen ab:
  • Über den EQR als Übersetzungsinstrument für die jeweiligen nationalen Qualifikationssysteme werden die Abschlüsse eines Landes verständlicher und die dort erworbenen Qualifikationen transparenter gestaltet.
  • Die damit geschaffene bessere Vergleichbarkeit erleichtert den deutschen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Arbeitgebern die Anerkennung von im europäischen Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen.
  • Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen innerhalb Deutschlands erhöht werden.
  • Die Fokussierung auf Lernergebnisse und die (spätere) Einbeziehung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen in den DQR ermöglicht es, Bildungskarrieren flexibler zu gestalten und verbessert die Anerkennung dieser erworbenen Qualifikationen.
Mit dem DQR findet erstmals eine umfassende, bildungsübergreifende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen Anwendung, die die Orientierung im deutschen Bildungssystem wesentlich erleichtert.
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Wie wirkt sich der DQR tarif- und besoldungsrechtlich aus?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) hat keine tarif- und besoldungsrechtlich Auswirkungen.
Alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten bleiben erhalten. Die Zuerkennung von Qualifikationen und die damit verbundenen tarif- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen bleiben somit weiterhin Aufgabe der entsprechenden nationalen Einrichtungen.
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Glossar

Informelles Lernen bezeichnet die „natürliche Begleiterscheinung des täglichen Lebens. Anders als beim formalen und nicht-formalen Lernen  handelt es sich beim informellen Lernen nicht notwendigerweise um ein intentionales Lernen, weshalb es auch von den Lernenden selbst unter Umständen gar nicht als Erweiterung ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten wahrgenommen wird“.
(vgl. Kommission der Europäischen Union, Memorandum über Lebenslanges Lernen, 2000)

Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und > Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.
Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz und personale Kompetenz dargestellt. Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. (Im EQR hingegen wird Kompetenz nur im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit beschrieben.)

Lernergebnisse (learning outcomes) bezeichnen das, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben. Der DQR beschreibt zu Kompetenzen gebündelte Lernergebnisse.

Nicht-formales Lernen bezeichnet Lernen „außerhalb der Hauptsysteme der allgemeinen und beruflichen Bildung“ und führt nicht unbedingt zum Erwerb eines formalen Abschlusses. Es kann am Arbeitsplatz, im Rahmen von Aktivitäten der Organisationen und Gruppierungen der Zivilgesellschaft oder von Organisationen und Diensten, die zur Ergänzung des formalen Systems eingerichtet wurden, stattfinden.
(vgl. Kommission der Europäischen Union, Memorandum über Lebenslanges Lernen, 2000)

Qualifikation bezeichnet das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Institution festgestellt hat, dass die individuellen Lernergebnisse vorgegebenen Standards entsprechen.

Qualitätssicherungsverfahren sollen die Rechenschaftspflicht und die Verbesserung der Hochschul- und Berufsbildung sowie der Allgemeinbildung gewährleisten. Qualitätssicherung sollte ein Prozess sein, bei dem über alle Niveaustufen und Systeme der verschiedenen Bildungsbereiche hinweg zusammengearbeitet wird. An angemessenen Verfahren wird unter Einbeziehung der gemeinsamen Grundsätze zur Qualitätssicherung des EQR, EQUARF und bereits bestehender Qualitätssicherungssysteme in Deutschland im weiteren Entstehungsprozess des DQR gearbeitet.

Wissen bezeichnet die Gesamtheit der Fakten, Grundsätze, Theorien und Praxis in einem Lern- oder Arbeitsbereich als Ergebnis von Lernen und Verstehen. Der Begriff Wissen wird synonym zu „Kenntnisse“ verwendet.
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Frequently Asked Questions